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FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
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KN Pos. 8525; KN UPos. 4091; KN UPos. 4099
Tarifierung von Videokameras (sog. Camcorder) mit zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktivierter DV-In-Funktion - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Tarifierung von Videokameras (sog. Camcorder) mit zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktivierter DV-In-Funktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05 B
- BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 27.09.2007 - C-208/06
Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05
Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.09.2007 Rechtssachen C-208/06, C-209/06 (Beilage zu BFH/NV 1/2008, 52) hat die Klägerin ausgeführt, dass für die Einreihung in die Unterposition 8525 4099 KN entscheidend sei, ob die Aktivierung eine komplexe oder einfache Maßnahme für einen Benutzer ohne besondere Fähigkeiten (Durchschnittsverbraucher) darstelle.Mit Beschluss vom 06.11.2006 ist das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem beim EuGH anhängigen Verfahren C-209/06 angeordnet worden.
Außerdem hat der EuGH festgestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren nach der KN in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, zu suchen ist (Urteil vom 27.09.2007 C-208/06, C-209/06, BFH/NV Beilage 1/2008, 52).
- EuGH, 08.12.1970 - 14/70
Bakels GmbH / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05
Die Zulässigkeit dessen sei vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - ausdrücklich bejaht worden, um eine einheitliche Anwendung der Nomenklatur in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten (Urteil des EuGH vom 08.12.1970, Az. 14/70, ZfZ 1971, 140).Im Übrigen können die Erläuterungen jedenfalls als maßgebliches Erkenntnismittel für die Auslegung der Positionen des gemeinsamen Zolltarifs herangezogen werden (EuGH-Urteil vom 08.12.1970 C-14/70, ZfZ 1971, 140).
- EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
JVC France - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05
Soweit die Klägerin meint, die Kommission habe mit dieser Erläuterung ihre Befugnisse überschritten und eine derartige Regelung allenfalls in Form einer Verordnung erlassen dürfen, ist dem entgegenzuhalten, dass der EuGH mit Urteil vom 05.06.2008 C-312/07, EuGHE 2008, I - 04165), festgestellt hat, dass die Erläuterung zwar keine zwingende Wirkung entfalte, aber im Einklang zur KN stünde und deren Bedeutung nicht ändern würde.